Handläufe an Treppen im Harburger Stadtpark

Arne Thomsen | Hier für Harburgs Süden

Die ganz konkreten, kleinen Wünsche oder Probleme der Menschen vor Ort zu erfüllen oder zu beheben: Das ist Bezirkspolitik! In diesem Sinne kam ich vor einigen Monaten mit einer älteren Dame beim Spaziergang durch den Harburger Stadtpark ins Gespräch, die dort ihren Hund ausführte. Sie erzählte mir davon, dass sie bei nassem Wetter einige Ecken des Parks eher meidet, weil manche Treppen keine Handläufe haben und ihr die rutschigen Stufen dann zu gefährlich seien.

Ich ging selbst den Park nochmal ab und stellte fest: Die Frau hat Recht. Also einen Antrag dazu gestellt, der von der Harburger Bezirksversammlung dann beschlossen wurde:

Sachverhalt: In den vergangenen Jahren wurden im Harburger Stadtpark erhebliche Teile des historischen und zeitweise fast vergessenen Wegenetzes saniert oder rekonstruiert. Die hier vorgenommenen großen Anstrengungen sind ebenso beeindruckend wie vollumfänglich begrüßenswert, geben sie doch den Harburgerinnen und Harburgern weite Teile Ihres „Volks-Parks“ zurück, ohne den hohen ökologischen Wert des Geländes als wichtigem Lebens- und Rückzugsraum für die heimische Flora und Fauna signifikant zu schmälern.

Es ist indes zu bemerken, dass nicht wenige der neuen wie alten Treppenanlagen im Stadtpark über keine Handläufe verfügen. Das gilt beispielsweise für die beiden Treppen, die von der Hochzeitswiese ausgehend zur sog. Kuppe hinaufführen oder die Rosentreppe am Schulgarten.

Petitum: Handläufe sind ein wichtiger Punkt, um auch Menschen mit leichten Gehbehinderungen bzw. Seniorinnen und Senioren bzw. – bei ungünstigen Witterungsbedingungen z.B. im Herbst – auch körperlich unbeeinträchtigten Bürgerinnen und Bürgern den sicheren und angstfreien Zugang zu den genannten Arealen zu ermöglichen. Unter Gesichtspunkten der Inklusion und der Unfallverhütung stellt deren Fehlen einen Mangel dar.

Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie sich die derzeit noch ungesicherten Treppenanlagen im Harburger Stadtpark mit Handläufen versehen lassen. Neben bautechnischen Gegebenheiten seien hier ggf. Aspekte des Denkmalschutzes in Abwägung zu Unfallverhütung und Inklusion zu berücksichtigen. Ferner möge die Verwaltung einen groben Kostenplan für etwaige Baumaßnahmen erstellen und über ihre Ergebnisse dem Regionalausschuss Harburg Bericht erstatten.

Diesen Bericht legte die Verwaltung jüngst vor. Ergebnis: Unter denkmalschützerischen Gesichtspunkten können Handläufe zwar nicht überall realisiert werden, aber:

Da das Thema Inklusion in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, werden die für Geländer sprechenden Erwägungen in der Gartendenkmalpflege künftig ein größeres Gewicht erhalten.

Nicht das schlechteste Ergebnis. Antrag und Antwort der Verwaltung sind online einsehbar im Ratsinformationssystem.

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